AWO Stadtranderholung 2023
31. 07. 2023 bis 11. 08. 2023 von - Uhr
Stadtranderholung
der AWO Ortenau e. V.
Abenteuerwochen
für Kinder von 7-11 Jahren
aus Zell, Biberach, Nordrach und Oberharmersbach
Von Montag, 31. Juli bis Freitag, 11. August 2023
HAST DU LUST, IN DEN FERIEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN KINDERN GROßE UND KLEINE ABENTEUER ZU ERLEBEN?
Dann bist Du herzlich eingeladen, bei der
Stadtranderholung der AWO dabei zu sein. Zwei Wochen lang, jeweils von montags bis freitags von 8:00 – 16:00 Uhr erlebst Du mit uns ein buntes Programm auf der „Gehrmatt“ in Unterentersbach (Freizeitanlage mit Wald, Wiese, Spielplatz, Grillstelle und Hütte). Auf der Stadtranderholung kannst Du spannende Tage mit Freunden verbringen und bist abends wieder zu Hause.
KOSTEN:
230,00 € für 2 Wochen (incl. Verpflegung = Mittagessen, Getränke).
200,00 € für KINDER, deren Eltern Mitglied im AWO-Ortsverein sind oder werden. Für ein Geschwisterkind werden 20,00 € nachgelassen
In Einzelfällen, z.B. bei einer finanziellen Notlage, kann beim Ortsverein eine Unterstützung beantragt werden.
TRANSFER: Täglicher Treffpunkt wird der Sportplatz Unterentersbach sein. Dort werden die Kinder morgens von uns in Empfang genommen und können abends abgeholt werden. Hin- und Rückfahrt muss selbst organisiert werden. Bitte bilden Sie Fahrgemeinschaften!
WAS WERDEN WIR UNTERNEHMEN ?
Viel Zeit in Natur und Wald verbringen
Sport und Spiele
Basteln und Werken
Eure Ideen umsetzen
Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Erziehungsberechtigten sind in Zell a.H., Biberach, Nordrach oder Oberharmersbach wohnhaft gemeldet. Die Kosten der Maßnahme betragen 230,00 €uro für 2 Wochen incl. Verpflegung (bzw. 200,00€ für AWO Mitglieder, gilt für ein Kind/Familie) und werden am 11.07.2022 per Lastschriftverfahren eingezogen.
2. Rückerstattung bei Rücktritt
Tritt der Teilnehmer zurück, behält die AWO eine pauschale Leistungsentschädigung ein. Bis zum 10.07.2021 werden 80% bis zum 16.07.2022 50% des Preises zurückerstattet. Nach dem 16.07.2022 ist keine Rückerstattung mehr möglich, sofern der Platz nicht durch ein anderes Kind belegt werden kann.
3. Mitwirkungspflicht und Ausschluss
Die Eltern werden hiermit auf die Informationspflicht hingewiesen (z.B. Krankheiten, Auffälligkeiten etc.). Die gesetzliche Aufsichtspflicht wird durch die Betreuer der Maßnahme wahrgenommen. Bei Missachtung von Forderungen an den Teilnehmer oder fehlender Mitwirkung der Erziehungsberechtigten kann der Teilnehmer ohne Erstattung des Preises ausgeschlossen werden. Die Sitten und Regeln der Abenteuerwochen sind zu respektieren, den Anweisungen des Betreuungspersonals ist Folge zu leisten. Die Beachtung der Hinweise im Informationsbrief (wird Ihnen zugesendet) ist verpflichtend. Verstöße können einen Ausschluss ohne Rückerstattung des Preises nach sich ziehen.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Bei höherer Gewalt kann der Veranstalter ohne Fristsetzung und ohne jede Haftung vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen oder Auslagen werden verrechnet. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
Veranstaltungsort
Stadtranderholung 2023 auf der Gehrmatt in Zell a.H Unterentersbach
Veranstalter
AWO Kreisverband Ortenau und AWO Ortsverein Zell am Harmersbach